Westumgehung: Sieg für Pinneberg

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Die gerichtliche Auseinandersetzung in Schleswig um die Pinneberger Westumgehung hat gestern (19. April 2012) ihre vorläufige Höhepunkt erreicht. Die Klage der BUND und einigen betroffenen Betriebe gegen den Planfestsstellungsbeschluss wurde am späten Abend laut Homepage der Initiative „Pinneberger Westumgehung Jetzt“ in allen Punkten abgewiesen. Eine Begründung wurde noch nicht veröffentlicht

Die Westumgehung, die irgendwann den Autobahnanschluß Pinneberg-Nord mit der Schnellstraße Richtung Wedel verbinden wird, soll die völlig überlastete Innenstadt (insbesondere die Elmshorner Straße) entlasten. Die Idee für diese Massnahme gibt es schon seit 50 Jahre, aber die Umsetzung scheiterte immer wieder, nicht zuletzt an einigen lokalen Betrieben und Umweltschutzverbänden.

Nachtrag:
Auf der Homepage von Schleswig Holstein gibt es folgende Presseerklärung..:

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat mehrere Klagen gegen den Bau der geplanten Westumgehung in Pinneberg abgewiesen.

Gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr hatten sowohl der BUND als auch mehrere Gewerbetreibende aus dem betroffenen Bereich insgesamt fünf Klagen erhoben. Diese hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig nach neunstündiger mündlicher Verhandlung gestern Abend abgewiesen.

In einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung führte der Kammervorsitzende aus, der angefochtene Planfeststellungsbeschluss sei im Ergebnis nicht zu beanstanden. Durchgreifende formelle Bedenken bestünden nicht. Die erforderliche „Planrechtfertigung“ sei vorhanden, da die Westumgehung der Entlastung der Pinneberger Innenstadt und dem Abfangen des Durchgangsverkehrs diene und somit „vernünftigerweise geboten“ sei. Auch die Einstufung der Westumgehung als Gemeindeverbindungsstraße sei nicht zu beanstanden. Gleiches gelte im Ergebnis für die vorgelegten Verkehrsprognosen.

Die gegen das Vorhaben vorgebrachten naturschutzrechtlichen Bedenken griffen nicht durch, die Verwerfung anderer Trassenvarianten sei nicht zu beanstanden. Anliegerinteressen seien insbesondere auch nach in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Protokollerklärungen hinreichend berücksichtigt worden.

Eine weitergehende schriftliche Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen vorliegen.

Gegen die Urteile (Az: 12 A 61/10, 12 A 63/10, 12 A 64/10, 12 A 66/10 und 12 A 70/10) können binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Anträge auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig gestellt werden.

Ein guter Tag für Pinneberg?

Noch sollte man im Rathaus beim Feiern vorsichtig sein, denn eine Rechtskraft gibt es frühestens in zwei Monaten. Nach Zustellung des vollständigen Urteils haben die Gegner der Westumgehung immer noch ein Monat Zeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Auf ihrer Homepage redet die Stadt Pinneberg zwar davon, dass eine Revision nicht zugelassen wird (also eine Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler), die Möglichkeit der Berufung wird nicht angesprochen.


so leer wie auf diesem Bild von Jan Seifert sieht man die Elmshorner Straße selten.
Lizenz: Bestimmte Rechte vorbehalten von Jan Seifert

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